Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von bytereport durch Unternehmen. Verbindlich ist die deutsche Fassung.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Online-Dienstes bytereport unter bytereport.eu (nachfolgend „Dienst“). Anbieter ist die bytepark GmbH, Friedrichstraße 155, 10117 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 94433 B (nachfolgend „Anbieter“).
- Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- Kostenpflichtige Pläne können nur Kunden buchen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
- „Nutzer“ ist jede natürliche Person, die den Dienst für einen Kunden verwendet, etwa als Mitglied einer Organisation.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
- Ergänzend gelten die Leistungsbeschreibung und die Preisseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
§ 2 Leistungen des Dienstes
- bytereport prüft technische Eigenschaften von Domains, Websites und E-Mails. Die Ergebnisse stellt der Dienst als Reports mit Bewertungen und Handlungsempfehlungen dar.
- Der Dienst besteht aus Reports, derzeit zu den Themen E-Mail-Zustellbarkeit, Security, Performance, SEO, AI-Sichtbarkeit, Barrierefreiheit und Cookie-Einwilligung (Consent-Check). Welche Reports und Funktionen verfügbar sind, ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.
- Statische Reports werten öffentlich abrufbare Informationen aus, insbesondere DNS-Einträge und HTTP-Antworten der geprüften Domain.
- Bei einer Testmail sendet der Kunde aus seinem eigenen System eine E-Mail an eine vom Dienst erzeugte Adresse. Der Dienst wertet Zustellung, Authentifizierung, Kopfzeilen und Aufbau dieser E-Mail aus.
- Je nach Plan stehen Plattformfunktionen bereit, etwa Report-Verlauf, Teilen-Link, Druckansicht und PDF, Zeitpläne für wiederkehrende Prüfungen, API-Zugang und Firmen-Login (SAML).
- Einzelne Prüfungen nutzen Dienste Dritter, zum Beispiel DNS-Blocklisten, PageSpeed Insights, KI-Modelle und Anbieter von Suchergebnissen. Verfügbarkeit und Inhalte dieser Dienste liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters.
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes im vereinbarten Umfang. Einen bestimmten Erfolg schuldet er nicht, insbesondere keine Zustellung von E-Mails, keine Platzierung in Suchmaschinen oder KI-Antworten und keine Rechtskonformität der geprüften Systeme.
- Ratgeber- und News-Inhalte auf der Website sind allgemeine Informationen und nicht Teil der geschuldeten Leistung.
§ 3 Vertragsschluss
- Nutzung ohne Konto (Gast): Mit dem Start einer Prüfung kommt ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.
- Kostenloses Konto (Starter): Der Kunde registriert sich mit E-Mail-Adresse, Name und Passwort oder über einen Firmen-Login und akzeptiert diese Nutzungsbedingungen. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Konto nach Bestätigung der E-Mail-Adresse oder Annahme einer Einladung freischaltet. Nicht bestätigte Konten löscht der Anbieter nach 7 Tagen.
- Kostenpflichtige Pläne (Pro, Team): Der Kunde wählt Plan und Abrechnungsintervall, hinterlegt seine Rechnungsdaten, bestätigt seine Unternehmereigenschaft und diese Nutzungsbedingungen und schließt die Bestellung im Bezahlvorgang ab. Das ist sein verbindliches Angebot. Der Anbieter nimmt es an, indem er den Plan freischaltet oder die Bestellung per E-Mail bestätigt.
- Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung beschränken, etwa auf Einladungen oder zugelassene E-Mail-Domains.
- Wer für ein Unternehmen oder eine Organisation handelt, sichert zu, zu deren Vertretung berechtigt zu sein.
- § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
- Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht für jeden Kunden gesondert; die jeweils gültige Fassung ist auf der Website abrufbar.
§ 4 Konto, Organisation und Zugangsdaten
- Der Kunde macht bei der Registrierung und in seinem Konto wahrheitsgemäße Angaben und hält sie aktuell.
- Ein Konto ist an eine natürliche Person gebunden. Zugangsdaten, Passkeys, Wiederherstellungscodes und API-Tokens sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Einen Verdacht auf Missbrauch meldet der Kunde dem Anbieter unverzüglich.
- Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Konten und API-Tokens vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
- Vertragspartner und Abrechnungseinheit ist die Organisation. In den Plänen Starter und Pro ist das eine persönliche Organisation mit genau einem Nutzer. Im Plan Team hat die Organisation mehrere Mitglieder mit den Rollen Owner, Billing-Admin, Admin und Member.
- Der Owner vertritt die Organisation gegenüber dem Anbieter. Erklärungen von Ownern und Billing-Admins zu Plan, Nutzerplätzen (Seats), Zahlungsmittel und Kündigung binden den Kunden.
- Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitglieder diese Nutzungsbedingungen einhalten, und steht für deren Verhalten wie für eigenes ein.
- Nutzt der Kunde den Firmen-Login (SAML), ist er für die Konfiguration und Sicherheit seines Identity Providers und für die Verifizierung seiner Domain verantwortlich. Konten, die beim ersten Firmen-Login automatisch entstehen, belegen einen Seat.
§ 5 Pläne und Kontingente
- Der Dienst wird in den Plänen Gast (ohne Konto), Starter (kostenloses Konto), Pro und Team angeboten. Funktionsumfang, Kontingente, Nutzerzahl und Aufbewahrungsdauer der Reports je Plan ergeben sich aus der Preisseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Statische Checks und die Prüfung eines Mail-Quelltexts sind in allen Plänen kostenlos. Für Gäste gelten Rate-Limits und technische Schutzmaßnahmen gegen automatisierte Nutzung.
- Testmails setzen ein Konto voraus. Das Testmail-Kontingent gilt je Abrechnungsmonat und gehört der Organisation; im Plan Team teilen es sich alle Mitglieder.
- Kontingente werden zum monatlichen Abrechnungsstichtag zurückgesetzt, auch bei jährlicher Abrechnung. Nicht genutzte Kontingente verfallen und werden nicht übertragen oder erstattet.
- Eine Testmail zählt, sobald sie mit gültigem Test-Code beim Dienst eingegangen ist. Ein gestarteter Lauf ohne eingegangene E-Mail und eine E-Mail, die zu groß ist, verbrauchen kein Kontingent.
- Zusatzpakete mit weiteren Testmails sind einmalige Käufe. Sie gelten 12 Monate ab Kauf und verfallen danach ohne Erstattung.
- Im Plan Team ist ein Seat ein aktives Mitglied oder eine offene Einladung. Eine abgelaufene Einladung gibt den Seat wieder frei. Die im Plan enthaltenen Seats sind ein Minimum; die Grundgebühr sinkt nicht, wenn weniger Mitglieder aktiv sind.
- Für weitere Funktionen, etwa Zeitpläne, Gesamtreports und API-Abrufe, gelten die Grenzen der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter kann darüber hinaus angemessene technische Limits setzen, um den Dienst und geprüfte Systeme vor Überlastung zu schützen.
- Auf den Fortbestand der kostenlosen Pläne in ihrem jeweiligen Umfang besteht kein Anspruch. Der Anbieter kann sie mit einer Frist von 14 Tagen ändern oder einstellen.
§ 6 Preise, Zahlung und Rechnungen
- Es gelten die Preise, die bei der Bestellung auf der Preisseite genannt sind. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Reverse Charge).
- Vor der Buchung eines kostenpflichtigen Plans gibt der Kunde seine Rechnungsdaten an: Firmenname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands geben zusätzlich eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an; ohne sie ist keine Buchung möglich.
- Der Kunde hält seine Rechnungsdaten aktuell. Änderungen wirken ab der nächsten Rechnung; bereits gestellte Rechnungen bleiben unverändert. Der Anbieter darf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Buchung und vor jeder Verlängerung prüfen. Ist sie nicht mehr gültig, informiert der Anbieter den Kunden, und der Kunde berichtigt seine Angaben unverzüglich.
- Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig. Zusätzliche Seats und Zusatzpakete sind mit der Buchung fällig.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, fällige Beträge bis zum Ende des Vertrags wiederkehrend über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.
- Rechnungen und Gutschriften stellt der Anbieter elektronisch aus. Er sendet sie nach Ausstellung per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse, sonst an Owner und Billing-Admins, und hält sie im Konto zum Abruf bereit. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
- Schlägt eine Abbuchung fehl, informiert der Anbieter den Kunden und versucht die Abbuchung erneut. Ist der Betrag 14 Tage nach dem ersten Fehlversuch nicht ausgeglichen, kann der Anbieter den Zugang der Organisation bis zum Ausgleich sperren. Ist er nach 90 Tagen nicht ausgeglichen, kann der Anbieter den Plan beenden (§ 7 Abs. 8). Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
- Der Anbieter kann die Preise für laufende Verträge ändern. Er kündigt die Änderung mindestens 6 Wochen vorher in Textform an; sie gilt frühestens ab dem Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Laufzeit, Planwechsel und Kündigung
- Die kostenlose Nutzung läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann sie jederzeit beenden, indem er sein Konto löscht. Der Anbieter kann sie mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen.
- Kostenpflichtige Pläne laufen je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr. Sie verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht vorher gekündigt werden.
- Der Kunde kann einen kostenpflichtigen Plan jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, im Konto oder in Textform. Bis dahin bleibt der Zugang bestehen, und der Kunde kann die Kündigung zurücknehmen.
- Der Anbieter kann einen kostenpflichtigen Plan mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
- Upgrades und zusätzliche Seats gelten sofort. Der Anbieter berechnet sie anteilig für die Restlaufzeit und rechnet bereits gezahlte Beträge des bisherigen Plans anteilig an. Mit dem Upgrade steht das Kontingent des neuen Plans sofort bereit.
- Downgrades, die Verringerung der Seats und der Wechsel von jährlicher zu monatlicher Abrechnung gelten zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Ein entferntes Mitglied gibt seinen Seat frei; er bleibt bis dahin bezahlt und kann neu besetzt werden. Der Wechsel von Team zu Pro setzt voraus, dass die Organisation höchstens ein Mitglied hat.
- Bei Kündigung, Downgrade oder Nichtnutzung erstattet der Anbieter keine vorausgezahlten Beträge. § 11 Abs. 6 und § 17 Abs. 3 bleiben unberührt.
- Endet ein kostenpflichtiger Plan einer persönlichen Organisation, führt der Anbieter sie im Plan Starter fort. Vorhandene Reports bleiben erhalten und lesbar; der Anbieter löscht sie nicht. Für die weitere Nutzung gelten die Grenzen des Plans Starter. Eine Organisation im Plan Team bleibt mit ihren Reports erhalten, ist aber gesperrt, bis der Kunde erneut einen Plan bucht.
- Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
- schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 8 oder § 9 verstößt,
- falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft oder seinem Sitz gemacht hat oder
- mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist.
- Löscht der Kunde sein Konto oder seine Organisation, löscht der Anbieter die zugehörigen Reports und Kontodaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde exportiert vorher, was er behalten möchte.
§ 8 Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
- Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen des geltenden Rechts und für eigene geschäftliche Zwecke oder für die seiner Auftraggeber.
- Einzelne Prüfungen öffentlich erreichbarer Domains und Websites sind zulässig. Wiederkehrende Prüfungen (Zeitpläne), Prüfungen mehrerer Seiten einer Website, Testmails und Prüfungen über die API führt der Kunde nur für Domains und Websites durch, die ihm gehören oder zu deren Prüfung er berechtigt ist.
- Der Kunde unterlässt es insbesondere,
- den Dienst zur Vorbereitung oder Durchführung von Angriffen, zum unbefugten Ausspähen fremder Systeme oder zum Versand unerwünschter Nachrichten zu nutzen,
- Rate-Limits, Kontingente, Bot-Abwehr oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen, etwa durch mehrere kostenlose Konten,
- außerhalb der bereitgestellten API automatisiert auf den Dienst zuzugreifen,
- den Dienst oder geprüfte Systeme übermäßig zu belasten oder die Sicherheit des Dienstes zu beeinträchtigen,
- Schadsoftware oder rechtswidrige Inhalte an den Dienst zu übermitteln,
- den Zugang zum Dienst weiterzuverkaufen, zu vermieten oder als eigenen Dienst anzubieten; die Weitergabe von Reports nach § 12 bleibt erlaubt,
- die Software des Dienstes zu dekompilieren oder nachzubauen, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt.
- Sicherheitslücken im Dienst meldet der Kunde dem Anbieter vertraulich unter security@bytereport.eu und nutzt sie nicht aus.
§ 9 Testmails, Mail-Quelltexte und Inhalte des Kunden
- Die Testadressen des Dienstes dienen ausschließlich einzelnen Tests. Der Kunde nimmt sie nicht dauerhaft in Verteiler auf und nutzt sie nicht für den regulären Versand.
- Der Kunde sendet und übermittelt nur E-Mails und Quelltexte, zu deren Versand und Prüfung er berechtigt ist. Er vermeidet vertrauliche Inhalte und personenbezogene Daten Dritter, die für den Test nicht nötig sind.
- Testmails und eingefügte Quelltexte verarbeitet der Dienst nur für die Auswertung und löscht sie danach. Gespeichert werden die Befunde, etwa Domains, Prüfergebnisse, Auszüge aus Kopfzeilen und Laufzeiten, nicht aber Betreff, Empfänger oder Inhalt.
- E-Mails ohne gültigen Test-Code verwirft der Dienst ohne Auswertung. Ist eine E-Mail zu groß, endet der Lauf ohne Auswertung. Ein Test-Code ist nur begrenzte Zeit gültig; kommt die E-Mail später an, entsteht kein Report.
- Im Report AI-Sichtbarkeit übermittelt der Dienst die vom Kunden eingegebenen Prompts, Marken- und Domainangaben an KI- und Suchdienste Dritter. Der Kunde gibt dort keine personenbezogenen Daten und keine Geschäftsgeheimnisse ein. Lässt der Kunde einen Report zusammenfassen, übermittelt der Dienst dessen Befunde an ein KI-Modell eines Dritten.
- Über einen Teilen-Link kann jede Person, die den Link kennt, den Report ohne Anmeldung ansehen, solange der Link gilt. Der Kunde entscheidet über die Weitergabe und ist dafür verantwortlich.
- Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die übermittelten Inhalte zu verarbeiten, soweit das für die Leistung erforderlich ist. Der Anbieter darf zusammengefasste Auswertungen, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder auf Personen zulassen, zur Verbesserung des Dienstes und für Veröffentlichungen nutzen.
- Der Dienst ist kein Archiv. Reports, die der Kunde dauerhaft benötigt, exportiert und sichert er selbst.
§ 10 Sperrung
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder für ein Sicherheitsrisiko, kann der Anbieter Konten, Organisationen, Zeitpläne, API-Tokens oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren oder drosseln. Er wählt das mildeste geeignete Mittel und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden.
- Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich in Textform über die Sperrung und ihren Grund. Er hebt sie auf, sobald der Grund entfällt.
- Hat der Kunde die Sperrung zu vertreten, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.
- Betreiber geprüfter Domains können der Prüfung durch den Dienst widersprechen. Der Anbieter kann solche und andere Ziele von der Prüfung ausnehmen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht.
§ 11 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Leistungen
- Der Anbieter stellt den Dienst im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesagt.
- Wartungsarbeiten legt der Anbieter möglichst in nutzungsarme Zeiten und kündigt sie an, soweit sie planbar sind.
- Störungen, die außerhalb seines Einflusses liegen, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Dazu gehören Ausfälle des Internets, des DNS, von E-Mail-Providern und von Diensten Dritter nach § 2 Abs. 6 sowie höhere Gewalt.
- Kann eine einzelne Prüfung nicht durchgeführt werden, weil das geprüfte System oder ein Dienst Dritter nicht antwortet, weist der Report sie als „nicht geprüft“ aus. Das ist kein Mangel.
- Der Anbieter entwickelt den Dienst weiter. Er darf Funktionen, Prüfungen und Bewertungsmaßstäbe ändern, ergänzen oder einstellen, soweit das für den Kunden zumutbar ist. Bewertungen aus verschiedenen Zeiträumen sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar.
- Schränkt eine Änderung den Leistungsumfang eines kostenpflichtigen Plans wesentlich ein, kündigt der Anbieter sie mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Kunde kann dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen und erhält vorausgezahlte Beträge anteilig zurück.
- Als Beta oder Vorschau gekennzeichnete Funktionen stellt der Anbieter ohne Zusage zu Umfang und Fortbestand bereit.
- Support leistet der Anbieter per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten. Bestimmte Reaktionszeiten sind nicht zugesagt.
§ 12 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst im Umfang seines Plans zu nutzen.
- Reports und deren Exporte darf der Kunde zeitlich unbeschränkt für eigene geschäftliche Zwecke nutzen und an Auftraggeber, Dienstleister und andere Dritte weitergeben. Hinweise auf bytereport in Reports dürfen dabei nicht entfernt werden.
- Alle Rechte an Software, Website, Ratgeber-Inhalten, Marken und Gestaltung des Dienstes bleiben beim Anbieter. Der Kunde darf sie über die gesetzlich erlaubte Nutzung hinaus nicht vervielfältigen oder veröffentlichen.
- Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter ohne Vergütung und ohne Einschränkung verwenden.
§ 13 Aussagekraft der Reports und Mängel
- Ein Report ist eine automatisierte technische Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung. Er beruht auf öffentlich abrufbaren Daten und auf Daten Dritter, deren Richtigkeit der Anbieter nicht prüfen kann.
- Ergebnisse von Testmails sind ein Indikator. Die tatsächliche Zustellung hängt vom Empfänger-Provider, von der Reputation des Absenders und vom Verhalten der Empfänger ab. Der Anbieter sagt weder eine bestimmte Zustellbarkeit noch bestimmte Ladezeiten, Platzierungen oder Sichtbarkeit zu.
- Empfehlungen in Reports sind allgemeine technische Hinweise und keine Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung. Der Barrierefreiheits-Check ersetzt keine Konformitätsprüfung, die Sicherheits-Checks ersetzen keinen Penetrationstest, der Consent-Check ersetzt keine rechtliche Prüfung der Einwilligung.
- Der Kunde prüft Empfehlungen vor der Umsetzung in eigener Verantwortung. Änderungen an DNS, Mailsystemen und Servern nimmt er auf eigenes Risiko vor.
- Mängel kostenpflichtiger Leistungen meldet der Kunde in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Bei unentgeltlichen Leistungen haftet der Anbieter für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.
- Garantien im Rechtssinne gibt der Anbieter nur, wenn er sie ausdrücklich so bezeichnet.
§ 14 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden je Vertragsjahr die Vergütung nicht übersteigt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für unentgeltliche Leistungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei üblicher Sicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 15 Freistellung
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes, auf übermittelten Inhalten oder auf Prüfungen beruhen, zu denen der Kunde nicht berechtigt war. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
- Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche. Der Kunde unterstützt ihn bei der Abwehr mit den nötigen Informationen.
§ 16 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
- Personenbezogene Daten der Nutzer, etwa Konto- und Nutzungsdaten, verarbeitet der Anbieter als Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa in Testmails oder Reports, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den der Anbieter Kunden mit kostenpflichtigem Plan bereitstellt.
- Die Zahlungsabwicklung übernimmt Stripe. Rechnungsdaten und Rechnungen werden bei Stripe gespeichert; Kartendaten erhält der Anbieter nicht.
- Der Anbieter betreibt den Dienst auf Servern in der Europäischen Union.
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Auf Reports des Kunden greift der Anbieter nur zu, soweit das für Betrieb, Support auf Anfrage des Kunden oder die Abwehr von Missbrauch erforderlich ist.
§ 17 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen aus sachlichem Grund ändern. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen, Sicherheitsanforderungen und das Schließen von Regelungslücken.
- Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter kann ihn dann zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen und erstattet vorausgezahlte Beträge anteilig.
- Änderungen der Preise richten sich nach § 6 Abs. 9, Änderungen des Leistungsumfangs nach § 11. Über Absatz 2 kann der Anbieter das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Lasten des Kunden verschieben.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Der Anbieter kann den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen. Er informiert den Kunden vorab; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
- Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, etwa per E-Mail. Der Anbieter richtet Erklärungen an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
- Liegen diese Nutzungsbedingungen in mehreren Sprachen vor, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
- Ist eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026