Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit sagt, wie barrierefrei eine Website ist und wie man Barrieren meldet. Öffentliche Stellen müssen sie veröffentlichen, Angebote unter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz brauchen vergleichbare Informationen.
So funktioniert es
Die Erklärung ist eine eigene Seite, die von jeder Seite der Website aus erreichbar ist, meist über einen Link „Barrierefreiheit“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“ im Footer, gleich neben Impressum und Datenschutz. Sie beschreibt ehrlich den Stand: was barrierefrei ist, was nicht und warum.
Wer sie veröffentlichen muss:
- Öffentliche Stellen des Bundes nach § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes und der BITV 2.0, öffentliche Stellen der Länder und Kommunen nach dem jeweiligen Landesrecht. Beides setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um.
- Unternehmen mit Angeboten unter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), seit dem 28. Juni 2025, etwa Online-Shops, Banking, Buchungen und E-Books. Sie müssen informieren, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Die Form ist frei; meist ist es ebenfalls eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen.
- Alle anderen müssen nicht, tun aber gut daran: Die Erklärung zeigt, dass Barrierefreiheit ernst genommen wird, und gibt Menschen einen Weg, Probleme zu melden.
Worauf es ankommt
- Der Stand der Vereinbarkeit. Die Website ist vollständig, teilweise oder nicht barrierefrei, gemessen an WCAG 2.1 oder EN 301 549 (für öffentliche Stellen zusätzlich die BITV 2.0).
- Was nicht barrierefrei ist. Bei „teilweise“ gehört eine Liste der Inhalte dazu, mit Begründung und, wo möglich, einer Alternative.
- Ein Datum. Wann die Erklärung erstellt und wann sie zuletzt überprüft wurde. Sie sollte mindestens einmal im Jahr überprüft werden.
- Ein Weg für Rückmeldungen. Eine Kontaktadresse oder ein Formular, um Barrieren zu melden oder Inhalte in anderer Form anzufordern.
- Wohin man sich wendet, wenn keine Antwort kommt. Bei Bundesbehörden die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, bei Ländern und Kommunen die jeweilige Stelle des Landes. Unter dem BFSG nennt man üblicherweise die zuständige Marktüberwachungsbehörde, die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg.
So richtest du es ein
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit (BFIT-Bund) bietet eine Mustererklärung an, die öffentliche Stellen nutzen sollen und an der sich auch Unternehmen gut orientieren können. Lege eine eigene Seite an, fülle das Muster mit dem Ergebnis eines Tests der Website und verlinke sie im Footer jeder Seite. Trage das Datum ein und setze dir eine jährliche Erinnerung, um sie zu überprüfen. Die Kontaktadresse sollte ein Postfach sein, das jemand wirklich liest.