Was nach „Ablehnen“ gelten muss

Wer im Banner ablehnt, darf danach nicht getrackt werden, auf keiner Seite der Website. Die Entscheidung muss gespeichert werden, damit der Banner nicht bei jedem Klick wieder fragt.

So funktioniert es

Eine Ablehnung heißt: keine Einwilligung. Ohne Einwilligung dürfen keine Tracking-Cookies gesetzt und keine Statistik- oder Werbedienste aufgerufen werden (§ 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO). Das gilt nicht nur auf der Seite, auf der jemand geklickt hat, sondern auf allen folgenden.

Technisch muss das Consent-Tool die Entscheidung an alle Skripte weitergeben. Liegt ein Tag im Tag Manager ohne Einwilligungs-Bedingung, oder steht ein Snippet fest im Template, läuft es trotz Ablehnung weiter.

bytereport klickt im Banner auf „Ablehnen“ und lädt danach alle geprüften Seiten. Jedes Tracking-Cookie, das nach dem Klick neu entsteht, und jeder Request an einen Tracking-Dienst zählt. Cookies, die schon vorher da waren, stehen im Prüfpunkt vor der Einwilligung.

Worauf es ankommt

  • Kein Tracking nach der Ablehnung. Weder neue Tracking-Cookies noch Requests an Statistik- oder Werbedienste, auch nicht auf Unterseiten. Das ist der schwerste Fehler in diesem Bereich.
  • Alle Wege abdecken. Tag Manager, fest eingebaute Snippets, Plugins mit eigenem Tracking und Pixel in eingebetteten Inhalten: Jeder Weg muss die Ablehnung kennen.
  • Ein Consent-Signal reicht nicht. Meldet die Seite „abgelehnt“ über Consent Mode oder TCF, die Requests laufen aber weiter, hängt alles daran, wie die Dienste das Signal auswerten (siehe Consent-Signale).
  • Die Ablehnung speichern. Taucht der Banner nach „Ablehnen“ auf der nächsten Seite wieder auf, wird die Entscheidung nicht gespeichert. Wer ständig neu gefragt wird, klickt irgendwann „Akzeptieren“; eine so erreichte Zustimmung ist kaum freiwillig. Die Entscheidung selbst darfst du ohne Einwilligung speichern, das ist technisch notwendig.

So richtest du es ein

Im Consent-Tool ordnest du jeden Dienst einer Kategorie zu und lässt sein Skript nur bei Zustimmung laden. Im Google Tag Manager legst du in den erweiterten Einstellungen jedes Tags fest, welche Einwilligung es zusätzlich voraussetzt; tu das für jedes Tag, das trackt, oder nutze Trigger, die erst nach der Zustimmung feuern. Fest eingebaute Snippets entfernst du aus Theme und Plugins. Speichert der Banner die Ablehnung nicht, liegt es oft am Consent-Cookie, das für die falsche Domain oder den falschen Pfad gesetzt wird, etwa nur für www; das stellt, wer die Website betreut, im Consent-Tool richtig ein.

Prüfe selbst in einem privaten Fenster: „Ablehnen“ klicken, ein paar Seiten weiterklicken und im Netzwerk-Tab nach Anfragen an Tracking-Dienste suchen.

Das ist keine Rechtsberatung; den Einzelfall beurteilen dein Datenschutzbeauftragter oder eine Anwältin.

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Der Consent-Check zeigt, was deine Seite vor und nach der Zustimmung lädt.

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