Was die Datenschutzerklärung zu Diensten nennen muss
Die Datenschutzerklärung muss jeden Dienst nennen, an den deine Website Daten gibt, mit Zweck, Rechtsgrundlage und Empfänger. Sie muss von jeder Seite aus erreichbar sein und zum aktuellen Stand der Website passen.
So funktioniert es
Nach Art. 13 DSGVO informierst du Besucher, wenn du ihre Daten erhebst: wer verantwortlich ist, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage Daten verarbeitet werden, an wen sie gehen, ob sie in ein Drittland übermittelt werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Dazu gehören die Rechte der Besucher, auch das Recht, eine Einwilligung zu widerrufen. Auf einer Website steht das in der Datenschutzerklärung. Nach Art. 12 DSGVO muss sie leicht zugänglich sein, in der Praxis per Link von jeder Seite, meist im Footer.
Gibst du ihre Adresse nicht an, sucht bytereport die Datenschutzerklärung in der Sitemap, in den Links der Startseite und unter gängigen Adressen wie /datenschutz, und prüft, ob jede geprüfte Seite sie verlinkt. Dann gleicht es ihren Text mit allem ab, was in den drei Durchläufen geladen wurde, auch nach „Akzeptieren“. Ein Dienst gilt als genannt, wenn sein Name, eines seiner Cookies (etwa in einer Cookie-Tabelle) oder einer seiner Hosts im Text steht. Ob die Angaben dazu stimmen, prüft bytereport nicht.
Worauf es ankommt
- Von jeder Seite verlinkt. Ein Link mit einem klaren Namen wie „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ auf jeder Seite, auch auf Landingpages und im Shop.
- Jeder Dienst mit seinen Angaben. Für jeden Dienst, der Daten bekommt: Anbieter, Zweck, Rechtsgrundlage (bei Statistik und Marketing meist die Einwilligung), gegebenenfalls die Übermittlung in ein Drittland und ihre Grundlage, die Speicherdauer und die gesetzten Cookies.
- Auch externe Inhalte. Schriften, Videos, Karten oder Captchas von fremden Servern gehören genauso hinein wie Analyse und Werbung (siehe externe Inhalte).
- Aktuell halten. Nennt die Datenschutzerklärung Dienste, die nirgends mehr laden, ist sie vermutlich veraltet. Manche Dienste laden aber nur auf Seiten, die nicht geprüft wurden, etwa im Checkout; bytereport gibt dazu deshalb nur einen Hinweis.
So richtest du es ein
Den Text schreibst du selbst, mit einem Generator für Datenschutzerklärungen oder mit deinem Datenschutzbeauftragten; eingepflegt wird er im CMS. Nimm die Liste der Dienste und Cookies aus dem Report als Grundlage und ergänze, was fehlt. Viele Consent-Tools bieten eine Cookie-Liste zum Einbetten, die sich aus ihrem Scan aktualisiert; sie ersetzt die übrigen Angaben nicht, hält aber die Cookie-Tabelle aktuell. Prüfe die Datenschutzerklärung jedes Mal, wenn ein Dienst dazukommt oder wegfällt, und den Link im Footer-Template, damit er auf allen Seiten erscheint.
Das ist keine Rechtsberatung; den Einzelfall beurteilen dein Datenschutzbeauftragter oder eine Anwältin.