Warum Widerruf und Rechtstexte erreichbar sein müssen
Eine Einwilligung muss sich jederzeit so leicht widerrufen lassen, wie sie erteilt wurde. Impressum und Datenschutzerklärung müssen erreichbar bleiben, auch solange der Banner offen ist.
So funktioniert es
Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann jeder seine Einwilligung jederzeit widerrufen, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Hat jemand mit einem Klick im Banner zugestimmt, braucht er also einen ebenso einfachen Weg zurück. Üblich ist ein Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer jeder Seite oder ein kleines Symbol am Bildschirmrand, das den Banner wieder öffnet.
Dazu kommen die Rechtstexte. Das Impressum muss nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die Datenschutzerklärung muss nach Art. 12 DSGVO leicht zugänglich sein. Wer entscheiden soll, ob er zustimmt, muss vorher nachlesen können, wer die Website betreibt und was mit seinen Daten passiert.
bytereport sucht nach der Entscheidung im Banner auf den geprüften Seiten nach einem Link oder Button, der die Einstellungen wieder öffnet. Und es prüft, ob der Banner die Seite verdeckt: Liegt er als Fenster über fast dem ganzen Bildschirm, muss er Impressum und Datenschutzerklärung selbst verlinken.
Worauf es ankommt
- Ein Weg zurück auf jeder Seite. Ein Link im Footer, etwa „Cookie-Einstellungen“ oder „Einwilligung ändern“, oder das Symbol des Consent-Tools. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung allein, man möge Cookies im Browser löschen, ist nicht so einfach wie ein Klick.
- Der Widerruf wirkt ab sofort. Danach laden die betroffenen Dienste nicht mehr. Viele Consent-Tools löschen dann auch deren Cookies, soweit sie technisch an sie herankommen.
- Rechtstexte trotz Banner. Deckt der Banner die Seite ab, gehören Links zu Impressum und Datenschutzerklärung in den Banner selbst. Beide Seiten zeigen den Banner idealerweise nicht als Sperre.
- Lesbar und bedienbar. Die Links sind als Links erkennbar und funktionieren mit Maus, Touch und Tastatur.
So richtest du es ein
Die meisten Consent-Tools bieten ein schwebendes Symbol zum Einschalten oder einen Aufruf, den du hinter einen eigenen Footer-Link legst; bei Cookiebot ist das etwa Cookiebot.renew(). Die Dokumentation deines Tools nennt den passenden Aufruf. Die Links zu Impressum und Datenschutzerklärung trägst du in den Einstellungen des Banners ein; viele Tools haben dafür eigene Felder. Das erledigt, wer die Website betreut, im Consent-Tool und im Footer-Template des CMS.
Das ist keine Rechtsberatung; den Einzelfall beurteilen dein Datenschutzbeauftragter oder eine Anwältin.